Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW haben am 26. Oktober 2026 die netzentgeltbasierten Umlagen für das Jahr 2027 bekanntgegeben. In der Summe ergibt sich für nicht-privilegierte Letztverbraucher damit eine Erhöhung der Umlagen beziehungsweise Aufschläge um knapp 23 Prozent (%).
Den ÜNB-Angaben zufolge steigt die KWK-Umlage zum kommenden Jahr geringfügig auf 0,451 Cent je Kilowattstunde (ct/kWh) netto (aktuell: 0,446 ct/kWh). Um etwa 21,5 % steigt laut Veröffentlichung der ÜNB die Erhöhung der Offshore-Netzumlage aus. Ab 2027 sind netto 1,143 ct/kWh (aktuell: 0,941 ct/kWh) zu entrichten. Der so genannte Aufschlag für besondere Netznutzung (bis 2024 § 19 StromNEV-Umlage) steigt um rund 30 %. Er beträgt für nicht-privilegierte Strommengen in der Gruppe der Letztverbraucher (LVG) für die jeweils ersten 1.000.000 kWh je Abnahmestelle (LVG A‘)* ab dem kommenden Jahr netto 2,027 ct/kWh (aktuell: 1,559 ct/kWh), wobei die Übertragungsnetzbetreiber dafür einen Vorbehalt* formulierten.
* Für die so genannten Letztverbrauchergruppen B‘ (0,050 ct/kWh) und C‘ (0,025 ct/kWh) bleiben die Umlagen-Beträge konstant. Für die Letztverbrauchergruppe nach § 21 EnFG wurde der Wert für den Aufschlag für besondere Netznutzung auf 0 ct/kWh festgesetzt.
** Die vorläufigen Übertragungsnetzentgelte für 2027 wurden unter Berücksichtigung eines Zuschusses zur anteiligen Finanzierung der Übertragungsnetzkosten ermittelt. Diese finden laut ÜNB Eingang in die Kalkulation der Netzentgelte auf unterlagerten Netzebenen und haben damit unmittelbaren Einfluss auf die Ermittlung der entgangenen Erlöse nach § 19 StromNEV. Dieser Zuschuss in Höhe von 5,525 Milliarden Euro wurde von der Bundesregierung beschlossen und soll aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert sowie gesetzlich im neuen § 24d EnWG verankert werden. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung steht die Verabschiedung des Gesetzes für den Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für 2027 noch aus. Daher seien die vorläufigen Netzentgelte und damit auch der Aufschlag für besondere Netznutzung unter dem Vorbehalt veröffentlicht, dass die gesetzliche Regelung noch verabschiedet werde. Sollte bis zum 07.12.2026 keine Rechtssicherheit bestehen, sei davon auszugehen, dass sich die endgültigen bundeseinheitlichen Übertragungsnetzentgelte sowie der Aufschlag für besondere Netznutzung für 2027 entsprechend erhöhen werden, heißt es von Seiten der ÜNB.
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